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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 VE 37/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 VE 37/13 (https://dejure.org/2018,86627)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.06.2018 - L 10 VE 37/13 (https://dejure.org/2018,86627)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - L 10 VE 37/13 (https://dejure.org/2018,86627)
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  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 VE 37/13
    Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes voraus, dass durch die Impfung eine über eine übliche Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung, also eine Impfkomplikation, sowie dadurch eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung, also ein Impfschaden, verursacht worden ist (vgl. Urteil vom 7. April 2011, Az.: B 9 VJ 1/10 R, SozR 4-3851 § 60 Nr. 4).

    Die aktuell geltende medizinische Lehrmeinung ist hierbei im Grundsatz den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Anhaltspunkte) zu entnehmen (s. dazu auch die Hinweise auf S. 5 der Einleitung zu der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Versorgungsmedizin-Verordnung, deren Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" (im Folgenden: Anlage) allein aus Rechtsgründen keine Ausführungen mehr zu Kausalitätsbeurteilungen einzelner Krankheitsbilder enthält), solange sich keine Anzeichen dafür ergeben, dass diese den aktuellen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr beinhalten (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011, Az.: B 9 VJ 1/10 R, SozR 4-3851 § 60 Nr. 4).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 VE 37/13
    Haben zu einem Erfolg (dem Eintritt eines Körperschadens) mehrere Bedingungen beigetragen, so sind nur diejenigen Bedingungen Ursache im Rechtssinn, die von ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Schadens wenigstens der Bedeutung und Tragweite der Summe der anderen Bedingungen annähernd gleichwertig sind (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, Az.: B 9 V 6/13 R, SozR 4-7945 § 3 Nr. 1; insoweit unterscheidet sich die Bewertung von den im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsätzen: BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 VE 37/13
    Haben zu einem Erfolg (dem Eintritt eines Körperschadens) mehrere Bedingungen beigetragen, so sind nur diejenigen Bedingungen Ursache im Rechtssinn, die von ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Schadens wenigstens der Bedeutung und Tragweite der Summe der anderen Bedingungen annähernd gleichwertig sind (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, Az.: B 9 V 6/13 R, SozR 4-7945 § 3 Nr. 1; insoweit unterscheidet sich die Bewertung von den im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsätzen: BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 VE 37/13
    Eine Impfkomplikation bereits dann anzuerkennen, wenn eine andere Ursache einer Gesundheitsstörung als die Impfung nicht benannt werden kann, würde die gesetzliche Beweislastverteilung umkehren (vgl. insoweit zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung: BSG, Urteil vom 7. September 2004, Az.: B 2 U 34/03 R, USK 2004-107).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 17/94

    Kannversorgung bei Ungewißheit über den Ursachenzusammenhang zwischen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 VE 37/13
    Es darf nicht nur eine theoretische Möglichkeit des Zusammenhangs bestehen, sondern vielmehr eine "gute Möglichkeit", die sich in der wissenschaftlichen Medizin nur noch nicht so zur allgemeinen Lehrmeinung verdichtet hat, dass von gesicherten Erkenntnissen gesprochen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995, Az.: 9 RV 17/94, SozR 3-3200 § 81 Nr. 13; Knickrehm, in: Knickrehm, a.a.O., § 1 BVG RdNr. 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 10.11.1993 - 9a RV 41/92

    Kannversorgung - multiple Sklerose - Regelung der Ermessensausübung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 VE 37/13
    Die Verwaltung ist nicht ermächtigt, bei allen Krankheiten ungewisser Genese immer die Möglichkeit des Ursachenzusammenhangs - die so gut wie nie widerlegt werden kann - ausreichen zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 10.11.1993, Az.: 9/9a RV 41/92, SozR 3-3200 § 81 Nr. 9).
  • BSG, 19.08.1981 - 9 RVi 5/80
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 VE 37/13
    Zwischen beiden Ansprüchen bestehen bezüglich der Kausalität lediglich graduelle Unterschiede (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 1981, Az.: 9 RVi 5/80, SozR 3850 § 52 Nr. 1; Meßling, in: Knickrehm, Gesamtes soziales Entschädigungsrecht, § 61 IfSG, Rdnr. 23, auch zu dem Vorstehenden).
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